Im EEG „Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG)“ ist die Einspeisevergütung geregelt. Diese wird als fester Vergütungssatz für 20 Jahre nach Inbetriebnahme einer PV-Anlage auf den ins Netz eingespeisten Strom gezahlt.
Im EEG „Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG)“ ist die Einspeisevergütung geregelt. Diese wird als fester Vergütungssatz für 20 Jahre nach Inbetriebnahme einer PV-Anlage auf den ins Netz eingespeisten Strom gezahlt.