Daher bieten wir unseren Kunden den „Vollkaskoversicherungsschutz“ von LUMIT® (eine eingetragene Marke der Mannheimer Versicherung AG) und das sogar kostenlos für die ersten 2 Betriebsjahre.
Ab dem 3. Jahr können Sie die Anlage zum Selbstkostenpreis über unseren Rahmenvertrag mitversichern lassen.
Falls doch mal was schief geht sind Sie gegen folgende Gefahren abgesichert:
– klassische Gefahren wie Feuer, Sturm, Leitungswasser und Hagel
– Gefahren, die von Mensch oder Tier ausgehen, wie Diebstahl oder Marderbiss
– technische Gefahren z.B. Kurzschluss oder Überspannung
– sonstige Gefahren wie Schneedruck, Glasbruch oder höhere Gewalt
Die Highlights der LUMIT®-Solaranlagen-Versicherung:
- Neuwertentschädigung! Wird Ihre Anlage oder Teile davon zerstört oder gestohlen, wird Ihnen die zum Zeitpunkt des Schadens marktüblichen Anschaffungskosten entschädigt.
- Anlagenschutz auf allen Gebäuden, auch wenn diese landwirtschaftlich genutzt werden
- Vorsorgeversicherung: Stellt sich im Schadenfall heraus, dass Ihre Versicherungssumme zu niedrig veranschlagt war, erstatten wir einen 10% höheren Betrag
- Wenn Ihre Anlage infolge eines Brandschadens am Gebäude für die Instandsetzungsarbeiten abgebaut werden muss, sind die De- und Remontagekosten bis 2.500 Euro mitversichert.
- Kann Ihre Photovoltaikanlage infolge eines versicherten Sachschadens keine Energie mehr produzieren, erstatten wir für Anlagen von bis zu 10 kWp Leistung die entfallende Einspeisevergütung ohne Beitragszuschlag
- Im Schadenfall sind Aufräumungs- und Entsorgungskosten sowie Kosten für das Ausleihen und Aufstellen von Gerüsten und Arbeitsbühnen bis 15.000 Euro mitversichert.
LUMIT® -Ausfallkosten-Versicherung für Photovoltaikanlagen
Die Ausfallkosten-Versicherung zahlt Ihnen während der Zeit, in der Ihre Anlage aufgrund eines versicherten Sachschadens entweder stillsteht oder sich deren Leistung reduziert, eine pauschale Entschädigung für Ihren Ertragsausfall.
- Ab dem 1. Tag! Bis 10 kWp ohne Selbstbehalt. Die Ausfallkosten-Versicherung leistet bei Anlagen bis 10 kWp ab dem Tag, an dem Ihre Anlage keine Energie mehr produzieren kann.
- Extra lange Entschädigungsdauer von bis zu 12 Monaten, bei Feuer- und Sturmschäden, wenn sich die Reparatur verzögert, weil das Gebäude, auf dem sich die Anlage befindet, wieder aufgebaut werden muss.
Staffel für Ertragsausfall:
Tagesentschädigung pro kWp
von April bis September 2,00
von Oktober bis März 1,00
Hinweis: Der Ertragsausfall wird natürlich erst ab dem Tag der Meldung bezahlt !