kWp
germansol2018-06-19T22:51:15+02:00Kurz für Kilowatt Peak. In der PV-Branche gebräuchliche Bezeichnung für die elektrische Maximalleistung einer Solaranlage, gemessen unter Standardbedingungen.
Der Kurzschlussstrom eines Moduls IK wird üblicherweise vom Hersteller bei STC-Bedingungen (Standard Test Conditions (Standard Test Bedingungen)) angegeben. Da der Modulstrom auch temperaturabhängig ist, tritt der maximale Kurzschlussstrom bei tiefen Temperaturen z.B. –10°C und maximaler Sonneneinstrahlung auf.
Die Installierte Leistung eines Solargenerators ist die Spitzenleistung, die dieser bei senkrechter Sonneneinstrahlung mit 1000 W/m² abgeben würde. Sie wird daher in Wp oder kWp angegeben. Das „p“ steht für „peak“ = Spitze.
Unter Inselsystem werden Photovoltaikanlagen bezeichnet, die nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind. Die Energie wird in diesem Fall entweder sofort und vor Ort verbraucht oder in Batterien zwischengespeichert.
Laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gilt eine PV-Anlage als in Betrieb genommen, wenn sie das erste Mal Solarstrom erzeugt und dieser außerhalb der Anlage verbraucht wird. Dieser Zeitpunkt ist besonders wichtig, um die Höhe der zukünftigen Einspeisevergütung gemäß EEG festzulegen und kann durch Zeugen, Bilder oder ein Inbetriebnahmeprotokoll festgehalten werden.
Hot Spots sind Überhitzungen in einem PV-Modul. Diese entstehen, wenn durch eine oder mehrere Zellen, aufgrund von Verschattung oder Verschmutzung, kein Strom fließt. Das verschattete Modul produziert dann keinen Strom mehr, wird aber aufgrund der Reihenschaltung und der Stromproduktion der anderen in Reihe geschalteten Module erhitzt. Im schlimmsten Fall führt diese Erhitzung zur Zerstörung des betroffenen Moduls, was jedoch durch spezielle Bypass-Dioden verhindert werden kann. Solarmodule von führenden Herstellern sind meist mit 3 Bypass-Dioden ausgestattet.
Im EEG „Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG)“ ist die Einspeisevergütung geregelt. Diese wird als fester Vergütungssatz für 20 Jahre nach Inbetriebnahme einer PV-Anlage auf den ins Netz eingespeisten Strom gezahlt.
Mit der Einspeisung ist die Einspeisung des überschüssigen Solarstroms gemeint der nicht im Gebäude direkt verbraucht (Eigenverbrauch) wird, sondern ins öffentliche Stromnetz gespeist wird. Hierfür erhält man eine gesetzliche Vergütung (Einspeisevergütung).