Förderprogramme der Kommunen
Zusätzlich zu den Förderprogrammen von Bund und Ländern werden Solaranlagen von zahlreichen Kommunen und Energie- versorgungsunternehmen gefördert. Erkundigen Sie sich bei der Energieberatungsstelle oder dem Umweltamt Ihrer Stadt!
Neue Klimaförderung der Stadt Dreieich
Photovoltaikanlage mit Speichersystem: Klimabonus bis zu 2.000 EUR
Dreieich setzt sich für nachhaltige Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen ein und fördert Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende, Vereine und Religionsgemeinschaften dabei, aktive Schritte zum Schutz unseres Planeten zu unternehmen.
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Frankfurt unterstützt Bürger:innen und Unternehmen bei Maßnahmen für Klimaschutz und Klimaanpassung
Die Stadt Frankfurt nimmt 21 Millionen Euro in die Hand, um klimafördernde Projekte ihrer Einwohner und Unternehmen finanziell zu unterstützen. Dabei kann es sich handeln um:
– Solaranlagen
– Batteriespeicher und Ladesäulen
– Dach-, Fassaden- und Hofbegrünungen
– Regenwasserspeicher und Trinkbrunnen
– Mini-PV-Anlagen (sogenannte Balkonkraftwerke)
Ziel der Förderung ist es, dafür Anreize zu schaffen, CO2 einzusparen und auf die klimatischen Veränderungen zu reagieren.
Wie hoch ist die Förderung?
- Solaranlagen 20% der förderfähigen Kosten
- Batteriespeicher 20% der förderfähigen Kosten
- Ladesäulen 20% der förderfähigen Kosten
Wichtige Hinweise:
- Bereits gestellte Anträge des vorherigen Förderprogramms „Frankfurt frischt auf“ werden noch bearbeitet.
- Anträge ab dem 3. November laufen zunächst nur digital über das neue Förderprogramm „Klimabonus“.
- Es können nur Maßnahmen gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden.
- Die Fördermittel können auch mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.
- Pflichtmaßnahmen werden nicht unterstützt.
- Die Investitionen dürfen nicht zu einer Mieterhöhung führen.
Hier die Förderung online beantragen
Förderprogramm Photovoltaik Darmstadt
Mehr Photovoltaik, warum?
Eine eigene Photovoltaikanlage zu betreiben bedeutet aktiv die Umwelt zu schützen. Zu den Vorteilen der Photovoltaik gehört es, dass sie im Betrieb kein CO2 erzeugt. Die Installation einer Photovoltaikanlage spart zudem bares Geld. Die jährlichen Stromkosten sinken erheblich und die Einspeisevergütung sichert eine langfristige Rendite.
Mit dem Förderprogramm Photovoltaik möchte die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Ausbau erneuerbarer Energien im Stadtgebiet weiter vorantreiben.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die Wissenschaftsstadt fördert die Anschaffung und Installation von Aufdach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlagen und Mini- PV-Anlagen (auch bekannt als Balkonmodule oder Steckersolargeräte) im Stadtgebiet.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss pro installiertem kWp einer Aufdach- bzw. Fassaden-Photovoltaikanlage beträgt 200 Euro, bei einer maximalen Fördersumme von 6.000 Euro bei 30 kWp.
Innovative und individuelle Photovoltaik-Lösungen können mit einer bis zu zehn Prozent erhöhten Förderung bezuschusst werden.
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Förderprogramm Solarstrom Wiesbaden
Mit dem Förderprogramm gewährt die Landeshauptstadt Wiesbaden Investitionszuschüsse für Solarstromanlagen, Batteriespeicher und eventuell notwendige Sanierungsmaßnahmen im Bereich des netzseitigen Anschlusses als Voraussetzung zur Netzeinbindung.
Photovoltaikanlage
Neue Photovoltaikanlagen, an Außenwandflächen, Garagen, Carports, Terrassen, sowie auf Dachflächen, werden mit folgendem gestaffelten Zuschuss gefördert.
Anlagengröße:
- bis 3,0 Kilowattpeak (kWp) pauschal mit 300 Euro
- bis 6,0 kWp pauschal mit 400 Euro
- größer 6,0 kWp pauschal mit 500 Euro
Batteriespeicheranlage
Neue Batterie-Speichersysteme werden in Verbindung mit der Errichtung der Photovoltaikanlage mit folgendem gestaffelten Zuschuss gefördert.
Batteriespeichergröße (Nutzkapazität):
- bis 3,0 kWh pauschal mit 300 Euro
- bis 6,0 kWh pauschal mit 400 Euro
- größer 6,0 kWh pauschal mit 500 Euro
Zählerplatzumbau
Wird als Voraussetzung für die Einbindung der neuen Photovoltaikanlage die Neuerrichtung oder Modernisierung der Zählerplatzanlage durch neue Komponenten zwingend vom Netzbetreiber gefordert, wird die Herrichtung des Zählerplatzes mit maximal 250 Euro gefördert.
Anlagenoptimierung PV-Ertragskontrolle, Anlagen-Monitoring und Einspeisemanagement
Werden in Verbindung mit der Errichtung der Photovoltaikanlage zusätzliche Komponenten der Anlagenüberwachung / Optimierung zum Internet oder rechnergestützten Anlagen-Monitoring und zum Einspeisemanagement eingesetzt, wird ein weiterer Förderzuschuss von 100 Euro gewährt.
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Energiesparförderrichtlinie 2022 der Stadt Bad Homburg vor der Höhe
Solaranlagen (Solarthermie und Solarstrom (PV/ Fotovoltaik))
Gefördert wird die Neuerrichtung von Solarstromanlagen (Fotovoltaik, PV) auf
geeigneten Flächen, die im Netzparallelbetrieb mit dem Netzbetreiber verbunden sind:
- für fest installierte Solarmodule:
Der Zuschuss beträgt € 300,- pro Kilowatt peak (kWp) installierter Leistung, höchstens € 6.000,-. - für fest installierte Solardachziegel/Solardachpfannen:
Der Zuschuss beträgt € 400,- pro Kilowatt peak (kWp) installierter Leistung, höchstens € 8.000,- - für Fotovoltaik-Minianlage („Stecker-Solar-Geräte“ oder „Balkonkraftwerke“) Der Zuschuss beträgt pauschal € 200,- je Modul (ca. 300 Wp), jedoch maximal 50 % der Gerätekosten. Voraussetzung ist, dass die Solargeräte dem DGS Sicherheitsstandard für steckbare Stromerzeugungsgeräte DGS 0001:2019-10
entsprechen und die Gesamtleistung 600 Watt peak (Wp) nicht übersteigt. Die Fotovoltaik-Minianlage muss im Stadtgebiet von Bad Homburg betrieben werden. - Solarstrombatterien: Je kWh Nutzenergie mit € 300,-, maximal mit € 3.000,-
Mehr Infos: telefonisch erfragen oder hier klicken
Solarförderprogramm 2030 – Förderung für Photovoltaik, Stromspeicher und Solarthermie
Durch die Solarstromförderung der Stadt wurden in den letzten 20 Jahren rund 220 Solaranlagen mit einer installierten Leistung rund 1.700 kWp finanziell unterstützt. Kombiniert mit der vorherigen Beratung und einem kostenfreien PV-Check, der eine neutrale Ertrags- und Kostenmodellierung beinhaltet, zeigt sich hier die erfolgreiche Arbeit des Energie- und Klimaschutzbüros. Nun wurde die Fördersumme im Bereich Photovoltaik gerade für Kleinanlagen bis 10 kWp verbessert.
Folgende neue Fördersätze gelten:
Photovoltaik (Sonnenstrom plus)
– 100 Euro/kWp installierte Leistung
– maximal 1.000 Euro Förderung
· PV-Anlagen bis 10 kWp: Basisförderung 100 Euro/kWp
Stromspeicher in Verbindung mit PV-Anlagen bis 15 kWh nutzbarer Energieinhalt:
· bis 5 kWh: Speicherbonus 100 Euro/kWh
· 5-10 kWh: Speicherbonus 65 Euro/kWh
· 10-15 kWh: Speicherbonus 50 Euro/kWh
Mehr Info unter: hier klicken
Solarförderung der Stadt Neu-Isenburg
Seit 2004 fördert die Stadt Neu-Isenburg den Einbau von Photovoltaikanlagen.
Danach können Neu-Isenburger Bürger, Vereine sowie kleine bis mittlere Unternehmen und Freiberufler einen Antrag auf Kostenzuschuss stellen.
Der Zuschuss beträgt 250 Euro pro Kilowatt (kW) installierter Leistung. Die Obergrenze liegt bei 1.250 Euro je Anlage.
Hier geht’s zum Förderantrag: abgelaufen
Förderprogramme der Bundesländer
Zusätzlich zu den Förderprogrammen von Kommunen werden Photovoltaikanlagen auch von einigen Bundesländern gefördert. Hier finden Sie die aktuellen Förderprogramme in Bayern und in Rheinland-Pfalz.
Solar-Speicher-Programm in Rheinland-Pfalz
Mit dem Förderprogramm des Landes werden Privathaushalte und kommunale Liegenschaften (bspw. Schulen) sowie Unternehmen, Vereine und karitative Einrichtungen dabei unterstützt, Photovoltaik-Anlagen in Zusammenhang mit Batteriespeichern zu installieren. Denn Solarenergie ist klimafreundlich und preisgünstig – aber nicht rund um die Uhr verfügbar. Durch einen Batteriespeicher steht Hausbesitzern und anderen Akteuren der selbst erzeugte Strom auch nachts oder an Regentagen zur Verfügung. Mehr Eigenstrom bedeutet mehr Unabhängigkeit von zukünftigen Strompreissteigerungen und weniger Strombezug vom Energieversorger.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Investition in einen festinstallierten Batteriespeicher, der in Verbindung mit einer neuen, an das Verteilnetz angeschlossenen Photovoltaik-Anlage errichtet wird. Batteriespeicher für bereits existierende PV-Anlagen werden nicht gefördert.
Wer wird gefördert?
- Privathaushalte
- Kommunale Gebietskörperschaften und ihre Schulen
- Unternehmen
- Vereine
- Karitative Einrichtungen
In welcher Höhe wird gefördert?
Die Förderung des Heimspeichers in Privathaushalten liegt bei 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität. Der Zuschuss ist auf maximal 1.000 Euro je Vorhaben begrenzt. Die Kapazität des Speichers muss mindestens 5 kWh betragen. Fördervoraussetzung ist die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 5 kWp.
Speicher für kommunale Liegenschaften sowie Unternehmen, Vereine und karitative Einrichtungen werden ab 10 kWh Speicherkapazität gefördert. Die Förderung des Speichers beträgt 100 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, höchstens 10.000 Euro je Vorhaben. Die Neuinstallation einer PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 10 kWp ist Fördervoraussetzung. Durch das Programm werden die Gemeinden auch dabei unterstützt, ihre Schulgebäude mit PV-Modulen und Speichern auszurüsten.
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10.000-Häuser-Programm: PV-Speicher-Programm in Bayern
Mit dem PV-SpeicherBonus sollen Gebäudeeigentümer von selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern motiviert werden, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung zu erhöhen und die eigenen Stromkosten zu reduzieren. Insgesamt soll durch das Programm der dezentrale Ausbau der Photovoltaik (PV)-Nutzung in Bayern vorangebracht werden. Der Eigenverbrauch des selbst erzeugten Photovoltaikstroms kann mithilfe eines Batteriespeichers erhöht werden. Durch eine intelligente Verknüpfung, z. B. mittels Smart-Meter-Gateway, haben Nutzer zukünftig die Möglichkeit, ihren Batteriespeicher in das öffentliche Stromnetz einzubinden, die Stabilität des Stromnetzes zu erhöhen und an einer regionalen Vermarktung teilzunehmen.
Je nach Kapazität des neuen Batteriespeichers (kWh) und Leistung der neuen PV-Anlage (kWp) können Sie eine Förderung zwischen 500 und 3.200 Euro erhalten. Die Förderhöhe richtet sich jeweils nach dem geringeren Wert, d.h. wenn der Batteriespeicher eine geringere Kapazität (in kWh) hat, als die PV-Anlage Leistung (in kWp) aufweist, dann wird der Wert des Batteriespeichers als Berechnungsgrundlage verwendet und umgekehrt.
Nutzbare Kapazität Batteriespeicher und Leistung PV-Anlage | Förderung |
---|---|
3,0 bis 3,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 3,0 kWp (PV-Anlage) | 500 € |
4,0 bis 4,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 4,0 kWp (PV-Anlage) | 600 € |
5,0 bis 5,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 5,0 kWp (PV-Anlage) | 700 € |
6,0 bis 6,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 6,0 kWp (PV-Anlage) | 800 € |
7,0 bis 7,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 7,0 kWp (PV-Anlage) | 900 € |
8,0 bis 8,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 8,0 kWp (PV-Anlage) | 1.000 € |
9,0 bis 9,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 9,0 kWp (PV-Anlage) | 1.100 € |
10,0 bis 10,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 10,0 kWp (PV-Anlage) | 1.200 € |
11,0 bis 11,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 11,0 kWp (PV-Anlage) | 1.300 € |
usw. | usw. |
ab 30,0 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 30,0 kWp (PV-Anlage) | 3.200 € |
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Förderprogramme der KFW
Laden Sie Ihr E-Auto mit staatlicher Förderung auf. Deshalb fördert die Bundesregierung alle, die auf ein umweltfreundliches Elektroauto umsteigen und dafür zu Hause eine Ladestation installieren.
Ladestation / Wallbox für Elektroautos – Wohngebäude
Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen
- Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt
- Für den Kauf und die Installation von Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
- Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter
- Nicht antragsberechtigt sind beispielsweise Unternehmen, die Ladestationen für eine gewerbliche Nutzung errichten wollen (z. B. als Kundenparkplätze, zum Laden des Dienstfahrzeuges).
Zuschusshöhe und Auszahlung
- Sie erhalten einen pauschalen Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt. Die Anzahl der Ladepunkte geben Sie schon im Antrag an.
- Ihre Gesamtkosten müssen mindestens 900 Euro betragen, sonst können Sie keinen Zuschuss erhalten.
- Wenn Ihre Ladestation mehrere Ladepunkte hat, können Sie pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, Ihre Gesamtkosten liegen über 900 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss reduziert (siehe Tabelle).
- Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
Hier geht es direkt zum Antrag: ausgelaufen